Divergenz zwischen Kurz- und Langtext eines Leistungsverzeichnisses ist keine Änderung der Vergabeunterlagen

Dr. Pascale Liebschwager,

Divergenz zwischen Kurz- und Langtext eines Leistungsverzeichnisses ist keine Änderung der Vergabeunterlagen, Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8. Dezember 2010 – 1 Verg 12/10, Immobilien Zeitung 12/2011, 14

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