Dr. Pascale Liebschwager,
Ein Auftraggeber darf neben der Errichtung und Planung eines Gebäudes auch die Bereitstellung eines Baugrundstücks ausschreiben, Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, vom 20. September 2012 − 2 Verg 4/12, Immobilien Zeitung 48/2012, 12