Wer gegen Auflagen verstößt, muss Fördergelder zurückzahlen

Dr. Pascale Liebschwager,

Wer gegen Auflagen verstößt, muss Fördergelder zurückzahlen, Anmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. August 2014 – 4 K 1300577, Immobilien Zeitung 44/2014

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