Wer Fördermittelvorgaben ignoriert, haftet auf Schadensersatz

Dr. Pascale Liebschwager,

Wer Fördermittelvorgaben ignoriert, haftet auf Schadensersatz, Anmerkung zum Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom 10. Februar 2018 – VI ZR 54/16, Immobilien Zeitung 35/2018

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top