Auflagen im Fördermittelbescheid gelten nicht rückwirkend

Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ.,
Auflagen im Fördermittelbescheid gelten nicht rückwirkend, Anmerkung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 21. Dezember 2021 – VG 3 K 256/17, Immobilien Zeitung 15/2022.

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