1. August 2022
Am 28. Juli 2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
Gegenstand von Art. 1 dieses Gesetzes ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Die neuen Regelungen sollen es Ländern und Gemeinden ermöglichen, den Ausbau von Windenergie zu steuern. Das Baugesetzbuch wurde ebenfalls geändert: Windenergieanlagen sind nun auch außerhalb der in Raumordnungs- oder Flächennutzungsplänen ausgewiesenen Konzentrationszonen zulässig.
Für Projektentwickler und Gemeinden ergeben sich dadurch neue Perspektiven: Die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen können nun schneller als bisher geschaffen werden.