Verzicht auf Teilnahmewettbewerb ist gut zu begründen Kommentar verfassen / Allgemein / Von Melanie Langerfeld Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ.,Verzicht auf Teilnahmewettbewerb ist gut zu begründen, Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juni 2022 – 11 Verg 12/21, Immobilien Zeitung 35/2022.