Verzicht auf Teilnahmewettbewerb ist gut zu begründen
Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ., Verzicht auf Teilnahmewettbewerb ist gut zu begründen, Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juni 2022 – 11 Verg 12/21, Immobilien Zeitung 35/2022.