Dienstleistungskonzessionen setzen keinen Beschaffungsbezug voraus ​

Das folgt aus dem Urteil des EuGH vom 10. November 2022 – C-486/21. Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler hat dazu eine Anmerkung in der Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR) veröffentlicht.
 
 

Nach oben scrollen