7. Dezember 2022
Sofern die zuständigen Behörden den Verkehrsunternehmen Vorgaben zu den Modalitäten der Leistungserbringung machen, müssen sie die daraus resultierenden wirtschaftlichen Einbußen finanziell ausgleichen. Das hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 8. September 2022 in der Rechtssache Lux Express Estonia entschieden. Die Konsequenzen dieses Urteils beleuchten Dr. Clemens Antweiler und Kirsten Feld in der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau 2022, 718 ff.). Den Link dazu finden Sie hier.