Vereinfachte Zulassung von Wasserstoffanlagen​

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4.1.2023 (BGBl. I Nr. 6) erleichtert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Wasserstoffanlagen, wenn sie in funktionalem Zusammenhang zu Windenergie- oder Photovoltaikanlagen errichtet werden. Einen Überblick über die neuen Vorschriften und die weiteren Anforderungen an die Genehmigung von Elektrolyseuren, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffleitungen gibt Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler in EnK-Akuell 2023, 01035 vom 10. Februar 2023.

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