Beschaffung von Haustechnik ist kein öffentlicher Bauauftrag Kommentar verfassen / Allgemein, Publikationen / Von Melanie Langerfeld Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ., Beschaffung von Haustechnik ist kein öffentlicher Bauauftrag. Anmerkung zum Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgericht vom 26. April 2023 – Verg 29/22, Immobilien Zeitung 25/2023.