Beschaffung von Haustechnik ist kein öffentlicher Bauauftrag
Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ., Beschaffung von Haustechnik ist kein öffentlicher Bauauftrag. Anmerkung zum Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgericht vom 26. April 2023 – Verg 29/22, Immobilien Zeitung 25/2023.