Für Pachtverträge gilt das Vergabercht – oder auch nicht

Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ.
Für Pachtverträge gilt das Vergaberecht – oder auch nicht. Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. November 2023 – 17 Verg 3/23, Immoblien Zeitung 35/2024.

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