Für Pachtverträge gilt das Vergabercht – oder auch nicht
Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ. Für Pachtverträge gilt das Vergaberecht – oder auch nicht. Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. November 2023 – 17 Verg 3/23, Immoblien Zeitung 35/2024.