Nachrichten

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Runderlass des Finanzministeriums NRW: Verkauf kommunaler Grundstücke kann ohne vorheriges Interessenbekundungsverfahrens möglich sein

In Nordrhein-Westfalen dürfen Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Grundstücke verkaufen, ohne zuvor ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Einzelheiten regelt der Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 11. Juli 2023 (MBl. NRW. Nr. 30 vom 3. August 2023, S. 828).

 

Gesetzliche Benachteiligung von Mietwagenunternehmen gegenüber Taxis unionsrechtswidrig

Die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, die Mietwagen gegenüber Taxis benachteiligen sind unvereinbar mit Unionsrecht. Das folgt aus dem Urteil des EuGH vom 8. Juni 2023 C-50/21. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Clemens Antweiler in seiner Anmerkung in Heft 15/2023 der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht.

 

Die Entwicklung des öffentlichen Verkehrsrecht in den Jahren 2021/2022

Dr. Clemens Antweiler und Dr. Pascale Liebschwager stellen in Heft 12/2023 der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht dar, was sich im Öffentlichen Verkehrsrecht in den beiden vergangenen Kalenderjahren getan hat.

 

Windenergieprojekte und Vergaberecht

In EnK-Aktuell vom 20. Mai 2023 erklären Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler und Rechtsanwältin Kirsten Feld, warum Städte und Gemeinden Verträge über die Verpachtung von Grundstücken für Windenergieanlagen nach den §§ 97 ff. GWB ausschreiben müssen. Den Beitrag finden Sie hier.

 

 

Dienstleistungskonzessionen setzen keinen Beschaffungsbezug voraus

Das folgt aus dem Urteil des EuGH vom 10. November 2022 – C-486/21. Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler hat dazu eine Anmerkung in der Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR) veröffentlicht.


Risiko durch Baugebot

In der aktuellen Ausgabe der Immobilienzeitung 10/2023 vom 9. März 2023 spricht Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler in einem Interview über die Risiken des Baugebots in der Baulandmobilisierungsverordnung. Dieses Interview finden Sie hier.



Vereinfachte Zulassung von Wasserstoffanlagen

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4.1.2023 (BGBl. I Nr. 6) erleichtert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Wasserstoffanlagen, wenn sie in funktionalem Zusammenhang zu Windenergie- oder Photovoltaikanlagen errichtet werden. Einen Überblick über die neuen Vorschriften und die weiteren Anforderungen an die Genehmigung von Elektrolyseuren, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffleitungen gibt Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler in EnK-Akuell 2023, 01035 vom 10. Februar 2023.

 

Beihilferechtliche und vergaberechtliche Anforderungen bei der Verpachtung kommunaler Grundstücke

Was ist bei der Verpachtung kommunaler Grundstücke unter beihilferechtlichen und vergaberechtlichen Gesichtspunkten zu beachten? Wann drohen Risiken durch eine Beihilfebeschwerde bei der Kommission? Darum geht es in einer Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler zum Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 19. Oktober 2022 – T-582/20, veröffentlicht auf S. 10 der Immobilien Zeitung 5/2023 vom 5. Februar 2023.



EU-Dringlichkeitsverordnung 2022/2577 für Erneuerbare Energien in Kraft getreten

12. Januar 2023
Ziel der Verordnung (EU) 2022/2577 ist es, den Ausbau erneuerbare Energien zu beschleunigen. Rechtsanwältin Kirsten Feld vergleicht die neue Verordnung in einem Beitrag für EnK-Aktuell mit den bestehenden Regeln des deutschen Rechts. Den Beitrag finden Sie hier.

 

Aufgabenträger müssen verbundbedingte Belastungen der Personenbeförderungsunternehmen ausgleichen

7. Dezember 2022
Sofern die zuständigen Behörden den Verkehrsunternehmen Vorgaben zu den Modalitäten der Leistungserbringung machen, müssen sie die daraus resultierenden wirtschaftlichen Einbußen finanziell ausgleichen. Das hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 8. September 2022 in der Rechtssache Lux Express Estonia entschieden. Die Konsequenzen dieses Urteils beleuchten Dr. Clemens Antweiler und Kirsten Feld in der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau 2022, 718 ff.). Den Link dazu finden Sie hier.

Verfahrenserleichterungen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

17. November 2022
Bei der Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien geht es Schlag auf Schlag. Nicht alles passt zusammen. Einen aktuellen Überblick zu Fragen des BImSchG gibt Dr. Clemens Antweiler in EnK-Aktuell vom 17. November 2022. Den Beitrag können Sie unter diesem Link abrufen.

Aufgabenträger müssen alle verbundbedingten Belastungen ausgleichen - Unternehmen haben direkte Zahlungsansprüche

11. November 2022
Entgegen der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Aufgabenträger im ÖPNV finanzielle Nachteile, die den Personenbeförderungsunternehmen aufgrund der Pflicht zur Anwendung eines Verbundtarifs entstehen, zwingend ausgleichen. Es gibt also kein Wahlrecht der Aufgabenträger mehr. Lesen Sie dazu den Kommentar von Dr. Clemens Antweiler in Die Busunternehmen Nr. 38/2022.

Handelsblatt: Bund muss finanzielle Einbußen der Verkehrsunternehmen für Deutschlandticket erstatten

11. November 2022
Über unsere rechtliche Analyse hat das Handelsblatt am 11. November 2022 berichtet. Einzelheiten finden Sie  hier.

Fachbeitrag in „Arzneimittel & Recht“: Vergaberechtliche Fragen der EU-Arzneimittelstrategie

24. Oktober 2022
Das Europäische Parlament hat in seiner im Juni 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Entschließung Vorschläge für die zukünftige Beschaffung von Arzneimitteln unterbreitet. Welche Auswirkungen diese auf Vergabeverfahren über Arzneimittel haben, erklärt Dr. Clemens Antweiler in einem Fachbeitrag, der im Oktober-Heft der Zeitschrift „Arzneimittel & Recht“ (S. 237 ff.) abgedruckt ist.

Neue gesetzliche Sonderregelungen für den Ausbau der Windenergie

14. Oktober 2022
Für die Windenergie gelten seit dem 13. Oktober 2022 weitere gesetzliche Sonderregelungen. Diese sollen das Repowering sowie die Errichtung und den Betrieb neuer Windenergieanlagen erleichtern. Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 wurde am 12. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet; einen Tag später ist es in Kraft getreten. Damit hat der Bundesgesetzgeber nach dem im Sommer 2022 verabschiedeten Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land ein weiteres deutliches Signal zugunsten der Windenergie gesetzt.

Das neue Gesetz bringt unter anderem beim Immissionsschutz Verfahrenserleichterungen und Ausnahmen für Windenergieanlagen:

  • Werden bei einer genehmigten Windenergieanlage vor der Errichtung Änderungen am Anlagentyp vorgenommen oder wird der Anlagentyp gewechselt, müssen inhaltliche Anforderungen im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nur dann geprüft werden, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können.

  • Sofern die Leistung einer Windenergieanlage ohne bauliche Veränderungen und ohne Änderung der Betriebszeiten erhöht wird, sind ausschließlich die Standsicherheit sowie die schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche und nachteilige Auswirkungen durch Turbulenzen zu prüfen. Ausnahmen zu den Vorschriften über nächtliche Geräuschwerte und Schattenwurf sind möglich, wenn eine Alarm- oder Notfallstufe i.S.d. Verordnung (EU) 2017/1938 vorliegt. Diese Ausnahmeregelung ist aber zeitlich begrenzt; bereits am 16. April 2023 tritt sie außer Kraft.

Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich:
Kritische Anmerkungen von Dr. Clemens Antweiler

15. September 2022
Das Bundeministerium der Justiz hat im August den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vorgelegt. Ziel ist zum einen die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien; zum anderen sollen Ausbau und Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur erleichtert werden. Einen kritischen Blick auf den Referentenentwurf wirft Dr. Clemens Antweiler in einem Beitrag für NZBau aktuell, Heft 9/2022.

WirtschaftsWoche bewertet AntweilerLiebschwagerNieberding als „TOP Kanzlei Vergaberecht 2022“

13. September 2022
Die WirtschaftsWoche stuft AntweilerLiebschwagerNieberding als „TOP Kanzlei Vergaberecht 2022“ ein. Außerdem wurde Dr. Clemens Antweiler als „TOP Anwalt Vergaberecht 2022“ qualifiziert. Entsprechende Bewertungen gab es bereits in der Vergangenheit. „Wir freuen uns sehr über das Ergebnis“, sagt Dr. Clemens Antweiler. „Für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Ansporn, unsere Mandanten auch weiterhin auf höchstem Niveau zu beraten.“

FOCUS 2022: Auszeichnungen für AntweilerLiebschwagerNieberding im Baurecht sowie für Dr. Felix Nieberding im Bau- und Architektenrecht

2. September 2022
Die Redaktion des FOCUS zählt AntweilerLiebschwagerNieberding auf Grundlage einer unabhängigen Datenerhebung erneut zu Deutschlands TOP-Wirtschaftskanzleien im Baurecht. Darüber hinaus hat sie Dr. Felix Nieberding im Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht als TOP-Anwalt bewertet. Nach Angaben von FOCUS erfolgte die Bewertung „anhand von durch FactField und FOCUS festgelegten objektiven und journalistischen Kriterien“.

Beschleunigter Ausbau von Windenergieanlagen an Land

1. August 2022
Am 28. Juli 2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

Gegenstand von Art. 1 dieses Gesetzes ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Die neuen Regelungen sollen es Ländern und Gemeinden ermöglichen, den Ausbau von Windenergie zu steuern. Das Baugesetzbuch wurde ebenfalls geändert: Windenergieanlagen sind nun auch außerhalb der in Raumordnungs- oder Flächennutzungsplänen ausgewiesenen Konzentrationszonen zulässig.

Für Projektentwickler und Gemeinden ergeben sich dadurch neue Perspektiven: Die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen können nun schneller als bisher geschaffen werden.

Vergabe von Pandemiebereitschaftsverträgen

7 Fragen an Pascale Liebschwager

25. Juni 2021

Das online Interview der extera Agentur für Texte und Design und Dr. Pascale Liebschwager können Sie hier nachlesen.

Auszeichnung für AntweilerLiebschwagerNieberding durch FOCUS und WirtschaftsWoche

7. Oktober 2021
Nur vier Monate nach dem Start hat AntweilerLiebschwagerNieberding in der Wirtschaftspresse mehrere Auszeichnungen erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Felix Nieberding wurde von FOCUS zum „TOP Rechtsanwalt 2021 Bau- und Architektenrecht“ gekürt.
 
Nach der Bewertung der WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler „TOP Anwalt Vergaberecht 2021“; darüber hinaus hat die WirtschaftsWoche das gesamte Vergaberechtsteam von AntweilerLiebschwagerNieberding als „TOP Kanzlei Vergaberecht 2021“ qualifiziert.
 
Maßgebend für die Einordnung waren jeweils Befragungen unter zahlreichen Juristen sowie das Votum einer unabhängigen Jury. Über das Ergebnis freuen wir uns sehr! Es spornt uns an, auch in Zukunft erstklasse Beratungsleistungen für unsere Mandanten zu erbringen.  
                                                                            
 
 
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