online Forum "Kommunale Wärmeplanung 2024"

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen dazu, bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung aufzustellen. Was ist dabei in rechtlicher und technischer Sicht zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen können Kommunen Dienstleister mit der Vorbereitung oder Erstellung der Wärmplane beauftragen? Müssen parallel Beaubauungspläne angepasst werden? Gemeinsam mit der Ernst & Young Real Estate GmbH  informieren wir darüber in einem online Forum „Kommunale Wärmeplanung 2024“ am 19. September 2024 von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr. Details zu den Themen und Referenten finden Sie hier.

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