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17. Mai 2021
Mobilitätsdatenverordnung: Verbändeanhörung beendet – Rechtliche Bedenken bleiben

Am 13.5.2021 lief die Verbändeanhörung zu dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Entwurf der Mobilitätsdatenverordnung ab. Danach sollen Mobilitätsanbieter verpflichtet werden, bestimmte statische Daten wie Fahrpläne und Tarife ab dem 1.1.2022 dem Nationalen Zugangspunkt mitzuteilen, der bei der Bundesanstalt für Straßenwesen angesiedelt wird. Ab dem 1.6.2022 soll die Mitteilungspflicht dann auch für dynamische Daten wie Störungen, Verspätungen, voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie prognostizierte Auslastung gelten.  

„Der Entwurf der Mobilitätsdatenverordnung ist in mehreren Punkten rechtlich kritisch“, sagt Clemens Antweiler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei AntweilerLiebschwagerNieberding in Düsseldorf. Mit dem Entwurf knüpft das BMVI ausdrücklich an die EU-Verordnung 2017/1926 an. Diese dient der grenzüberschreitenden Versorgung Reisender mit multimodalen Reiseinfor-mationen vor und während einer Reise. Das BMVI betont dagegen, dass es ihm auch um die Kontrolle der Einhaltung personenbeförderungsrechtlicher Pflichten geht, insbesondere der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr. „Damit verfolgt das BVMI nicht informative, sondern repressive Ziele“, so Clemens Antweiler. „Das ist unvereinbar mit den unionsrechtlichen Vorgaben.“  

Hinzu kommt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens grundrechtlich geschützt sind. Der Verordnungsentwurf trägt diesem Grundrecht nicht ausreichend Rechnung. Im Gegenteil: Auf die Mobilitätsdaten, die Verkehrsunternehmen dem Nationalen Zugangspunkt melden müssen, sollen sogar Dritte, also auch Konkurrenten, Zugriff haben.  

Sollte das BMVI an dem Verordnungsentwurf festhalten, könnten betroffene Unternehmen dagegen mit einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin vorgehen.  

Clemens Antweiler ist es in der Vergangenheit unter anderem gelungen, grundrechtsbeschränkende Verordnungen im Zusammenhang mit Vorschriften über die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Verkehrsunternehmen zu kippen.  

Fragen an: 
AntweilerLiebschwagerNieberding Rechtsanwälte PartG mbB Frau Melanie Langerfeld
Immermannstraße 20
40210 Düsseldorf 
Telefon: 0211 / 86047214  
E-Mail: m.langerfeld@aln-partner.de 

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