11. November 2022
Entgegen der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Aufgabenträger im ÖPNV finanzielle Nachteile, die den Personenbeförderungsunternehmen aufgrund der Pflicht zur Anwendung eines Verbundtarifs entstehen, zwingend ausgleichen. Es gibt also kein Wahlrecht der Aufgabenträger mehr. Lesen Sie dazu den Kommentar von Dr. Clemens Antweiler in Die Busunternehmen Nr. 38/2022.