Reiner Grundstückskaufvertrag ist kein öffentlicher Bauauftrag

Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ.,

Reiner Grundstückskaufvertrag ist kein öffentlicher Bauauftrag, Anmerkung zum Beschluss der Vergabekammer Bremen vom 6. Juli 2019 – 16 VK 2/18, ImmobilienZeitung 33/19

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