Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation durch die Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15. November 2023 die neuen Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Schwellenwerte:
Bauaufträge und Konzessionen: | 5.538.000 Euro netto |
Liefer- und Dienstleistungen: | 221.000 Euro netto |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: | 143.000 Euro netto |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: | 443.000 Euro netto |
Damit werden die Schwellenwerte insgesamt nur leicht angehoben. Erreicht der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag europaweit auszuschreiben.
Kirsten Feld, Rechtsanwältin, k.feld@aln-partner.de