Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Meinungsstreit: Bauträgervergütung verjährt innerhalb von 10 Jahren
Problemstellung Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.12.2023, Az.: VII ZR 231/22) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bauträger verlangte von den Erwerbern einer Eigentumswohnung die Zahlung der Fertigstellungsrate aus einem Bauträgervertrag. Die Erwerber erhoben die Einrede der Verjährung und beriefen sich auf eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das vorbefasste Oberlandesgericht Karlsruhe folgte der Rechtsauffassung der […]